VALENERGOL sarl

Valorisation énergétique des oléagineux

La Tuquette - 47480 PONT DU CASSE

FRANKREICH

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Sehr geehrte Frau europäische Abgeordnete,           

sehr geehrter Herr europäischer Abgeordneter,

 

wir sind eine kleine GmbH, die mit unbearbeiteten Pflanzenölen arbeitet.

 

Wir lassen Ihnen eine Akte (in französisch) zukommen, die wir bereits allen Abgeordneten im Juni und allen Landwirtschaftskammern im Oktober weitergegeben haben.

 

Diese Akte, wie Sie feststellen werden können, entwickelt eine Analyse über die Fortentwicklung von Pflanzenölen, die eine Entwicklungsmöglichkeit nicht nur von biogenen Treibstoffen, sondern auch einer proteinreichen Ergänzung von Nahrungsmitteln darstellt.

 

Diese Fortentwicklung interessiert in höchstem Grade den (weitgehend defizitären) landwirtschaftlichen Bereich, weil sie von den Ölpflanzenerzeugern selbst bewältigt werden kann.

 

Es genügen tatsächlich drei handwerkliche Behandlungen (Zermahlen, Schlämmung, Filtration), um Öl zu erhalten (vermischbar mit Dieselöl), direkt brauchbar in der Verbrennung (Dieselmotor) sowie als ein direkt assimilierbarer Ölkuchen als Nahrungsmittelergänzung für Tiere.

 

Das Verfahren, das über die Zollbehörden gegen unsere Gesellschaft eingeleitet worden ist  durch das Wirtschafts- und Finanzministerium, um uns der TIPP (Steuer auf Mineralölerzeugnisse) zu unterwerfen, hat zu unserer Verurteilung geführt.

 

Wir haben Berufung eingelegt, weil Pflanzenöl kein Mineralölerzeugnis ist.

 

Man muß wissen, daß in Deutschland das geltende Recht die Pflanzenöle von der Mineralölsteuer befreit, denn „die als Treibstoff benutzten reinen Pflanzenöle werden nicht als Mineralöle“ angesehen. Außerdem, um die Verwendung von Treibstoff aus erneuerbaren Rohstoffen zu fördern, hat der Bundesfinanzminister die Steuerbefreiung auf Mineraölerzeugnisse sogar in der Pflanzen- und Mineralölemischungsverordnung genehmigt. (Siehe offizielle Erklärung des Finanzministers im Bundestag vom 30/06/1997 ref. 13/7975).

 

Nun erfahren wir, daß der Direktivevorschlag des Europarats n°COM(2001)547 vom 7/11/2001 auf nichtssagende Weise vorschlägt, in die Definition „Mineralöle“ (Art 2 der Direktive 92/81/CEE) die energetischen Produkte der Codices NC 1507 bis 1518 abhängig einzubeziehen, wenn sie als Treibstoff oder Brennstoff benutzt zu sein bestimmt sind.

 

Im Klartext, das Pflanzenöl (NC 1512) würde mit allen anderen Pflanzenölen mineralölsteuerpflichtig. Und die ergänzenden Bestimmungen für seine Befreiung schlössen die kleinen Erzeuger aus, die ihren Vorteil nur den großen Trusts der Petrochemie reservieren.

 

 

So ersuchen wir Sie dringend um ihre Initiative wie folgt:

 

-          Sich zu wenden gegen den Vorschlag n°COM(2001)547 vom 7/11/2001,

 

-          Im Gegenteil durchzusetzen, daß die deutschen gesetzlichen Bestimmungen (Herausnahme der pflanzlichen Öle, die rein oder gemischt mit Mineralöl wie Treibstoff benutzt sind, von der Mineralölsteuer) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union allgemein werden.

 

Das ist der einzig gangbare Weg, die Bewältigung der Fortentwicklung dieser erneuerbaren Energie den kleinen Erzeugern zu lassen, und somit die Zukunft der Fortentwicklung der erneuerbaren Energie in Frankreich und in Europa sicher zu stellen. Lassen Sie nicht die erdölfördernden Lobbys diesen Kampf gewinnen!

 

 

Eben hat uns Hein ABERSON zu diesem Thema alarmiert. Er ist in Verbindung mit den Deutschen, Dänen, Belgiern und Niederländern, um eine gemeinsame Handlung zu organisieren. Wir schlagen Ihnen vor, ihn zu unterstützen.

Nehmen Sie Kontakt (Fühlung) mit ihm auf: info@woodcon.nl

 

Vielen Dank im Voraus für ihre Handlung.

 

Wir bitten Sie zu genehmigen, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung

 

Pont du Casse, am 28 Dezember 2001                                     Alain JUSTE, Betriebsleiter